Finanzieren im Alter, die clevere Alternative

Was ist Nießbrauch?

Direkte Antwort

Der Nießbrauch ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, eine Immobilie vollumfänglich zu nutzen und sogar zu vermieten, auch wenn sie rechtlich einer anderen Person gehört, etwa nach einer Schenkung an die Kinder. Anders als beim Wohnrecht dürfen Sie beim Nießbrauch die Immobilie auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten.

Nießbrauch bei der vorweggenommenen Erbfolge

Häufig wird der Nießbrauch genutzt, wenn Eltern die Immobilie schon zu Lebzeiten steuerbegünstigt an ihre Kinder übertragen, sich selbst aber die Nutzung oder die Mieteinnahmen sichern möchten.

Was ein Nießbrauch wirtschaftlich wert ist

Der Nießbrauch wird wirtschaftlich genauso bewertet wie ein Wohnrecht: Der jährliche Nutzungswert wird mit einem altersabhängigen Vervielfältiger nach § 14 BewG kapitalisiert. Bei Vermietung durch den Nießbraucher werden statt des Wohnwerts die tatsächlichen Mieteinnahmen angesetzt. Die vollständige Rechnung mit der aktuellen Vervielfältiger-Tabelle finden Sie in unserem Glossareintrag zum Wohnrecht.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?

Beim Wohnrecht dürfen Sie nur selbst wohnen, beim Nießbrauch dürfen Sie die Immobilie zusätzlich vermieten und die Mieteinnahmen behalten.

Mindert der Nießbrauch den Wert einer Schenkung steuerlich?

Ja, der Kapitalwert des Nießbrauchs wird vom Immobilienwert abgezogen, was die Schenkungsteuer reduzieren kann. Details klärt am besten ein Steuerberater.

Wird der Nießbrauch genauso bewertet wie ein Wohnrecht?

Ja, die Berechnung folgt demselben Prinzip: jährlicher Nutzungswert mal altersabhängigem Vervielfältiger nach § 14 BewG. Bei Vermietung durch den Nießbraucher werden statt des Wohnwerts die tatsächlichen Mieteinnahmen angesetzt.

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