Finanzieren im Alter, die clevere Alternative

Vergleich: BestAger Darlehen ⇔ Hausverkauf ⇔ Immobilienrente ⇔ Rückmietverkauf

Für Kapitalbedarf im Alter gibt es mehrere Wege. Diese Tabelle stellt das BestAger Darlehen dem Hausverkauf bzw. Teilverkauf, der Immobilienrente (Leibrente) und dem Rückmietverkauf direkt gegenüber.

Kriterium BestAger Darlehen Hausverkauf / Teilverkauf Immobilienrente Rückmietverkauf
Wertentwicklung Die Immobilie gehört weiterhin Ihnen. Sie partizipieren zu 100 Prozent an Wertgewinnen in der Zukunft. Die Immobilie gehört Ihnen nicht mehr oder nur noch zum Teil. Sie partizipieren nur im Teilverkauf noch teilweise an Wertgewinnen. Sie verkaufen Ihr Haus oder Ihre Wohnung gegen eine Rente und sichern sich den aktuellen Wert. Sie haben weder Wertgewinne noch Wertverluste in der Zukunft. Die Immobilie gehört Ihnen nicht mehr. Sie erhalten den vereinbarten Kaufpreis, profitieren aber nicht mehr von künftigen Wertgewinnen.
Konditionen Eine Hausfinanzierung ist derzeit zu aktuellen Baufinanzierungskonditionen erhältlich. Hohe Abschläge für Risikoübernahme und Margen der Anbieter. Es sind besondere und individuelle Regelungen zu beachten. Verkauf zum vereinbarten Kaufpreis wie bei einem normalen Hausverkauf, dafür anschließend laufende Miete statt mietfreiem Wohnen.
Angebot für Senioren und Selbständige Das BestAger Darlehen ist ein spezielles Angebot für Senioren und Selbständige ab 55 Jahren, mit vereinfachten Zugangsvoraussetzungen. Der Teilverkauf und die Immobilienrente sind ebenfalls speziell für die ältere Zielgruppe konzipiert. Kein spezielles Senioren-Produkt, grundsätzlich mit jedem Käufer über einen normalen Kaufvertrag mit Mietvertrag möglich.
Nießbrauch oder Wohnrecht Nicht notwendig, Sie bleiben Eigentümer. Wohnen bleiben mit Nießbrauchrecht oder Wohnrecht, abgesichert über eine Eintragung im Grundbuch. Eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt ist empfehlenswert. Nicht vorgesehen. Das weitere Wohnen beruht auf einem Mietvertrag, nicht auf einem im Grundbuch abgesicherten Recht.
Aufwand und Instandhaltung Die Immobilie muss wie bisher instand gehalten werden. Die Instandhaltungskosten liegen weiterhin bei Ihnen. Aufwand und Instandhaltungskosten liegen in der Regel beim Anbieter. Liegen wie bei einem normalen Mietverhältnis in der Regel beim neuen Eigentümer als Vermieter.
Steuerliche Betrachtung Kredite haben keine steuerlichen Auswirkungen. Zinskosten können bei einer selbst genutzten Immobilie nicht abgesetzt werden. In der Regel sind Verkaufserlöse steuerfrei. Der Ertragsanteil der Immobilienrente oder Leibrente muss versteuert werden. In der Regel sind Verkaufserlöse steuerfrei, die laufende Miete ist eine gewöhnliche Ausgabe ohne steuerliche Besonderheit.

Allgemeine Orientierung, keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die individuellen Auswirkungen klären wir gerne im persönlichen Gespräch.

Fragen Sie Heiko Georg

Finanzierungen Heiko Georg · Heidkamp 14 a–c · 28790 Schwanewede

Telefon: 04209 9868044 · Kostenfrei: 0800 9868099 · E-Mail: info@finanzieren-im-alter.de

Termine nach Vereinbarung.