Direkte Antwort
Beim Rückmietverkauf verkaufen Sie Ihre Immobilie vollständig. Anschließend bleiben Sie in Ihrem früheren Zuhause wohnen, allerdings nicht mehr als Eigentümer, sondern als Mieter auf Grundlage eines ganz normalen Mietvertrags mit dem neuen Eigentümer.
Beim Verkauf mit Wohnrecht oder Nießbrauch wird Ihr weiteres Wohnen dinglich im Grundbuch abgesichert. Beim Rückmietverkauf beruht es dagegen auf einem Mietverhältnis. Deshalb sollten Sie vor der Unterschrift genau klären, wie die Miete berechnet und später angepasst wird, wer für Instandhaltung zuständig ist und welche vertragliche Sicherheit Sie über die gesetzlichen Mieterrechte hinaus haben.
Nein. Beim Rückmietverkauf beruht das weitere Wohnen auf einem Mietvertrag, nicht auf einem im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht oder Nießbrauch.
Ja, üblich sind vertragliche Regelungen zur Mietanpassung. Wie hoch und wie oft, sollte vor der Unterschrift genau geprüft werden.